Wir sind ein lokal tätiger Elektrobe-trieb, der übers Jahr die elektrischen Anschlüsse für verschiedene Veranstaltungen wie Schützenfest, Kirmes etc. betreut. Dabei handelt es sich in der Regel um zeitlich befristete Anschlüsse, die jeweils vom Energieversorger in Betrieb genommen werden, nachdem wir eine Fertigmeldung abgegeben haben. Die Anlagen verfügen über Außenstandverteiler, die mit CEE-Steckdosen (16-63 A) ausgestattet sind und zum Teil mehrere Jahrzehnte alt sind, sodass sie keine RCDs enthalten. Gilt hier „Bestandsschutz", wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den Normen entsprochen hat? Wenn nachgerüstet werden muss, gilt dies auch für CEE-Steckdosen, die als Einspeisepunkt für eine Unterverteilung dienen?
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