Wer die Nase gestrichen voll hat, der will kein sanftes außergerichtliches Schlichtungsverfahren, sondern der Konfliktgegner soll bluten! Wie beim Krieg kommt es nicht darauf an, dass man selbst einen Vorteil hat; den Gegner zu schwächen oder wenigstens zu ärgern, wird als Vorteil empfunden. Wenn beim Gegner mehr zertrümmert wird als im eigenen Land, fühlen Krieger sich als Gewinner. Gewalt ist auch im Geschäftsleben die erste Wahl, um einen eskalierten Streit zu „schlichten". Wobei - auch aus rechtlichen Gründen - sich physische Gewalt verbietet. Psychische Gewalt, insbesondere wenn sie über einen Rechtsanwalt angewandt wird, ist jedoch ein probates Mittel eine Streitbeilegung zu betreiben. Bei einem Krieg ist es nicht ungewöhnlich, dass der Angegriffene vom Angriff überrascht wird. Deshalb unterbleibt auch unter Geschäfts-„Partnern" regelmäßig der Drohbrief, der das Klageverfahren rechtzeitig ankündigt.
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