Wir stimmen Herrn Schachtner und Herrn Spannagl zu, dass die Datenlage für die prophylaktische Gabe von Tranexams?ure (TXA) bei Patienten mit thrombembolischen Risiken schlecht ist und daher – aus unserer Sicht – die Verabreichung von TXA nur im Rahmen einer individualisierten, gemeinsamen Entscheidung erfolgen darf. Darauf haben wir in unserem Artikel ( 1 ) mehrfach hingewiesen.
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