Die Klassifikation von Leitlinien nach dem Regelwerk der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) definiert die Systematik des Entwicklungsprozesses einer Leitlinie im Hinblick auf das methodische Vorgehen (daher: ?S-Klassen“), nicht die Qualit?t der Datenlage (Evidenz aus klinischen Studien). Demnach sind für eine Leitlinie der Klasse S3 folgende Voraussetzungen erforderlich, die für die S3-Leitlinie Neuroborreliose ( 1 ) erfüllt wurden:
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