Der Pflegebedürftigkeitsbegriff, der durch das 2. Pflegest?rkungsgesetz eingeführt worden ist, verbessert die Personalausstattung in der station?ren Pflege. Darauf hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hingewiesen. Demnach sind hochgerechnet in sieben Bundesl?ndern – Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – rund 10?380 zus?tzliche Vollzeitstellen vereinbart worden. Für die anderen L?nder ist eine solche Hochrechnung laut BMG noch nicht m?glich, hie? es. Hintergrund ist, dass station?re Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfetr?ger und Pflegekassen sowie die Verb?nde auf Landesebene mit der Reform die jeweiligen Pflegesatzvereinbarungen auf die parallel eingeführten fünf Pflegegrade und die neuen Leistungsbetr?ge neu ausrichten mussten. Dabei hatten sie insbesondere die Personalstruktur und die Personalschlüssel zu prüfen, wie das BMG auf Nachfrage des Deutschen ?rzteblattes erl?uterte. Nach dem Ministerium vorliegenden Informationen des GKV-Spitzenverbands sei es oftmals gelungen, bessere Personalschlüssel zu vereinbaren.
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