...ist, hierzulande zumindest, in aller Munde. Und nicht nur hier, selbst in der EU zählt es zu den offiziellen drei Amtssprachen. Aber das reicht offenbar nicht aus: Deutsch soll ins Grundgesetz. Artikel 22, der als Hauptstadt Berlin bestimmt und die Farben der Bundesflagge festlegt, könnte in einem Absatz 3 Deutsch als Staatssprache festschreiben. Ob diese Maßnahme Sinn macht, ist umstritten, vor Sprachentwicklung schützt sie nicht, und weder Anglizismen noch grammatikalische oder semantische Kapriolen werden sich ausmerzen lassen. („Was guckst du Mann, bin ich Kino?")
展开▼