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Rückverfolgbarkeit aus der Sicht der Produzenten

机译:生产者角度的可追溯性

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摘要

Das Thema «Rückverfolgbarkeit» wird die Lebensmittelwirtschaft in der nächsten Zeit noch eingehend beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2005 sind in der EU alle in der Ernährungskette tätigen Unternehmungen verpflichtet, ein System der Rückverfolgbarkeit zu unterhalten, die dazu erforderlichen Dokumentationen anzulegen und den Behörden auf Aufforderung hin Auskunft zu erteilen. Wesentliche Elemente der Rückverfolgbarkeit sind im Rahmen der Qualitätsmanagement-Systeme bereits realisiert. Neu ist in der EU jedoch die abstrakte Verpflichtung, für jeden verwendeten Rohstoff den letzten Vorlieferanten und den nächsten Abnehmer (nach dem Prinzip «eine Stufe zuvor - eine Stufe danach») nachweisen zu können. Die in der EU-Verordnung Nr. 178/2002 festgelegten Anforderungen, die als Mindeststandard anzusehen sind, wurden ausreichend flexibel ausgestaltet, um sowohl in gewerblichen Betrieben wie in Grossunternehmen praxisbezogen angewandt werden zu können. In der Schweiz ist die Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit noch nicht lebens-mittelrechtlich verankert. Falls eine entsprechend Ergänzung der LMV erwogen wird, sollte sich diese vollumfänglich an das EU-Recht anlehnen. Insbesondere ist darauf zu verzichten, eine stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit vorzuschreiben. Eine solche mag bei gewissen Rohstoffen angezeigt sein. Ob und in welcher Tiefe eine erweiterte Rückverfolgbarkeit geboten ist, ergibt sich aus einer Risikoeinschätzung, die jeder Inverkehrbringer im Rahmen seiner Selbstverantwortung selber vornehmen muss. In gewissen Fällen könnten sich Empfehlungen der jeweiligen Branchen (im Sinne von GHP-Richtlinien) als zweckmässig erweisen.Ebenso ist im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen, die sich ohnehin auf die Grundsätze beschränken sollten, auf eine verbindliche Vorgabe der Char-genrückverfolgbarkeit zu verzichten. Auch hier liegt es in der Verantwortung jedes Unternehmens zu entscheiden, ob der Aufwand für eine sehr detaillierte interne Chargenverfolgung durch den Vorteil einer gezielteren Rückrufmöglichkeit im Krisenfall gerechtfertigt ist.
机译:在不久的将来,“可追溯性”主题将继续占据食品行业。从2005年1月1日起,欧盟食品链中的所有公司都有义务维护可追溯性系统,创建必要的文件并在要求时向当局提供信息。可追溯性的基本要素已经在质量管理体系的框架内实施。但是,欧盟的新功能是抽象的义务,即能够证明所使用的每种原材料的最后一个上游供应商和下一个客户(根据“前一步-后一步”的原则)。欧盟法规178/2002中规定的要求被视为最低标准,其设计具有足够的灵活性,可以在商业公司和大型公司中以实际方式应用。在瑞士,可追溯性义务尚未纳入食品法。如果正在考虑对LMV进行相应的修订,则应完全基于欧盟法律。特别是,没有必要规定跨级别的可追溯性。这可能适用于某些原材料。是否需要以及在多大程度上要求可追溯性是风险评估的结果,因此,投放市场的每个人都必须承担其责任。在某些情况下,可以证明来自各个行业的建议(按照GHP指南的意义)是适当的,并且在法律最低要求的框架内(无论如何应限于原则),应避免对批次可追溯性进行约束性规范。每个公司都有责任决定是否在发生危机时采用更具针对性的召回方案的优势来进行非常详细的内部批次跟踪工作是否合理。

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