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Verfall einer vorl?ufigen Sicherheit und Stellung des Lenkers bzw des Verantwortlichen des Unternehmens nach dem Gefahrgutbef?rderungsG

机译:根据《危险品法》,驾驶员或公司负责人的临时安全性和职位的有效期已到期

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摘要

Der Verfall einer gem § 27 Abs 4 GGBG beim Lenker als Vertreter des Bef?rderers eingehobenen vorl?ufigen Sicherheit iS § 37a VStG ist gegenüber dem Bef?rderer auszusprechen. Da der Lenker der Bef?rderungseinheit nach dem Satz 2 des § 27 Abs 4 GGBG bei der Festsetzung und Einhebung der Sicherheitsleistung als Vertreter des Bef?rderers gilt, sofern nicht die Ausnahmstatbest?nde zutreffen, ist der Lenker selbst grunds?tzlich auch nicht Partei eines nachfolgenden Verfahrens in dem der Verfall der Sicherheit gem § 37a Abs 5 iVm § 27 Abs 5 VStG ausgesprochen wird. Ebenso wenig ist der Lenker in diesem Verfallsverfahren Vertreter des Bef?rderers, weil sich § 27 Abs 4 GGBG, der den Lenker als Vertreter bestimmt, lediglich auf die Einhebung der Sicherheit gem § 37a VStG und nicht auf deren Verfall bezieht. Der Lenker kann allerdings insoweit Verfahrenspartei sein, als er die Rückzahlung der Sicherheitsleistung an ihn selbst beantragt hat. In der vom Organ des ?ffentlichen Sicherheitsdienstes über die Einhebung der Sicherheit ausgestellten Bescheinigung wurde best?tigt, dass "aufgrund des GGBG" ein Betrag eingehoben wurde. Der Verfall der vorl?ufigen Sicherheitsleistung wurde in der Folge von der Beh I. Inst aber nicht gegenüber diesem Unternehmen – allenfalls vertreten durch den Bfr –, sondern gegenüber dem Bfr als "Verantwortlichem" dieses Unternehmens ausgesprochen. Der angef BerufungsB richtete sich ausdrücklich überhaupt nur an den Bfr selbst, sodass aus der Adressierung des angefochtenen B kein Zusammenhang mit den bef?rdernden Unternehmen mehr ersichtlich ist. Indem die BH in ihrem B den Bfr als "Verantwortlichen" bezeichnet hat, hat schon die Beh?rde I. Inst den Verfall der (in Vertretung des Bef?rderers) erlegten Sicherheit unzutreffend gegenüber dem Bfr anstatt gegenüber dem Bef?rderer ausgesprochen. Aufgrund der vom Bfr erhobenen Berufung gegen den an ihn ergangenen B h?tte die bel Beh den B der BH ersatzlos zu beheben gehabt. Dadurch dass die bel Beh den gegenüber dem Bfr ergangenen B best?tigt hat, hat sie die Rechtslage verkannt und den angefochtenen B mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet.
机译:根据GGBG第27条第(4)款,暂时没收临时抵押权,作为VStG第37a条所定义的承运人代表,必须给予承运人。由于根据GGBG第27条第(4)款第2款,运输单位的驾驶员被认为是承运人在确定和收取保证金时的代表,因此除非有特殊情况,否则驾驶员本人原则上也不是一方随后的程序,其中根据第37a(5)条和VStG第27条第(5)款,宣布没收担保。同样,在该没收程序中,驾驶员不是承运人的代表,因为确定驾驶员为代表的GGBG第27条第(4)款仅参照VStG第37a条规定收取了保证金,而不是其有效期。但是,只要驾驶员要求自己偿还保证金,驾驶员可以是该过程的当事方。在公共安全服务机构颁发的关于收集担保的证书中,确认“由于GGBG”而增加了一笔款项。 Beh I. Inst随后宣布临时保证金已到期,该公司不是向该公司(可能由Bfr代表),而是向Bfr作为该公司的“负责人”宣布。上诉人B仅专门针对Bfr自己,因此有争议的B的地址不再显示与推广它的公司的任何联系。通过在Bfr中将Bfr指定为“负责人”,授权机构I. Inst已经错误地(代表承运人)向Bfr而非承运人宣告了担保到期。由于Bfr对B提出了上诉,Bel Beh不得不修理BH的B,而无需更换。通过确认美军违反Bfr B的行为,它误判了法律情况,并向有争议的B指控了非法内容。

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