Liegt im Rahmen der Wechselbegebung nach dem verfolgten Gesch?ftszweck ein einheitliches Rechtsgesch?ft vor, so stehen sich trotz Indossierung im Wechselprozess in materieller Hinsicht ebenfalls die Parteien des Grundgesch?fts gegenüber. In diesem Fall entspricht es den allgemein anerkannten Grunds?tzen, dass die Einwendungen aus dem Grundgesch?ft mangels Umlaufs des Wechsels der Wechselforderung entgegengehalten werden k?nnen.
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