Nur noch 1 1/4 Jahre trennen die deutsche Brauwirtschaft vom großen Jubiläumsjahr des Bayerischen Reinheitsgebotes, das in 2016 seinen 500. Geburtstag feiert. Im Rahmen der Vorbereitungen auf das Jubiläumsjahr hat sich der Beirat des Bayerischen Brauerbundes Mitte September intensiv mit dem Reinheitsgebot befasst, dessen Erhalt nach den Verbandsstatuten einer der Zwecke des Vereins ist. Äußerer Anlass der Diskussion war die Genehmigung eines gegen das Reinheitsgebot verstoßenden, unter Zusatz von Orangenschalen und Koriandersamen hergestellten Bieres durch Thüringer Behörden als „Besonderes Bier" gem. §9 Abs. 7 Vorl. BierG („Witbier"). Zusätzliche Nahrung erhielt sie durch die insbesondere seitens einzelner „Craft-Brewer" wiederholt vorgebrachte Forderung nach einer „Öffnung des Reinheitsgebotes" sowie durch das Ansinnen, das „Reinheitsgebot für Bier" dadurch umgehen zu dürfen, dass abweichend vom Reinheitsgebot gebraute Erzeugnisse unter einer anderen Bezeichnung in Verkehr gebracht werden (z. B. „Braukreation!" o.ä.) können.
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