Im Zuge vermehrter Bruckeninstandsetzungen wird immer haufiger auch die Frage nach der Rauheitsprufung und - bewertung gestellt. Wie lasst sich aber die Rauheit an vertikalen bzw. stark geneigten Flachen oder an den Unterseiten von Bauteilen prufen, an denen das sonst gebrauchliche Sandflachenverfahren nicht anwendbar ist? Das Heft 600 DAfStb verweist zwar auf Lasermessungen, welche in Heft 456 DAfStb beschrieben sind und gibt daraus abgeleitete Anforderungen vor, doch genugen diese Angaben nicht als eindeutige Prufvorschrift. Daher besteht dringender Regelungsbedarf, der auch die Stellung und Bedeutung des Sandflachenverfahrens umfasst. Dieser Beitrag liefert dazu Anregungen und Diskussionsgrundlagen.
展开▼