Schweizer Kantone sind massgeblich an Energieversorgungsunternehmen (EVU) beteiligt. So befinden sich beispielsweise Unternehmen wie Axpo, Alpiq, BKW oder Repower AG mehrheitlich im Besitz eines oder mehrerer Kantone. Im Rahmen des ersten Working Papers wurde untersucht, wie eine modernere Finanzberichterstattung wie HRM2 oder IPSAS, Chancen und Risiken aus öffentlich-rechtlichen Beteiligungsportfolios an EVUs transparenter darstellen kann und somit einen breiteren politischen Diskurs über strategische Beteiligungsentscheide ermöglicht. Das zweite Working Paper dieser Serie knüpft an die Ergebnisse des ersten Papers an, indem die betriebswirt-schaftlichen, finanzrechtlichen und finanzpolitischen Implikationen der Einführung von HRM2 in Sinne einer modernen und transparenten Finanzberichterstattung dargelegt werden. Die Ergebnisse beruhen auf einer Fallstudie des Kantons Graubünden und seiner namhaften Beteiligung an der Repower AG. Als Datengrundlage dienen 4 Experteninterviews mit Vertretern des Kantons Graubünden sowie die Jahresrechnungen der Jahre 2011 bis 2015. Zudem wurde die neu erarbeitete Eignerstrategie, welche der Kanton Graubünden für seine Beteiligung an der Repower AG ausgearbeitet hat, mitberücksichtigt.Die Resultate zeigen, dass im Rahmen der HRM2-Einführung eine neue Zuteilung der Repower-Beteiligung vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen stattgefunden hat, was Implikationen in mehreren Bereichen zur Folge hatte. Die HRM2 Empfehlungen werden im neuen Finanzhaushaltsgesetz (FHG) in Graubünden umgesetzt, wodurch sie Gesetzescharakter erhielten und somit finanzrechtlich relevant sind. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive wurde eine Marktbewertung der Beteiligungen vorgenommen, was insbesondere im Kontext tiefer Strommarktpreise und tieferen Ertragsprognosen der Repower AG zu substantiellen Wertkorrekturen in der Bilanz, bzw. der Erfolgsrechnung und den daraus folgenden Erfolgsbelastungen führte.Aus finanzpolitischer Perspektive ergibt sich dadurch die Fragestellung, wie mit (veräusserbaren) Beteiligungen ohne Renditepotential umzugehen ist. Aus dieser Fragestellung lässt sich ein Zielkonflikt ableiten, da Beteiligungen im Finanzvermögen primär zur Renditeabsicht gehalten werden, und weniger deshalb, weil damit eine öffentliche Aufgabe sowie regional- und volkswirtschaftliche Ziele verfolgt werden. Konkret stellt sich die Frage, ob die Zuordnung der Beteiligungen am EVU Repower AG zum Finanzvermögen, allenfalls zu überprüfen ist.
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