Feuerwerkskorper durfen auch in Zukunft in einem Spielwarengeschaft verkauft werden. In einem beim Landgericht Magdeburg anhangigen Verfahren war zu entscheiden, ob ein Vermieter seinem Mieter, einem Spielwarengeschaft, untersagen kann, Feuerwerkskorper zu verkaufen. Dabei verwies der Vermieter auf den Mietvertrag, wonach ausschliesslich Spielwaren verkauft werden durften. Silvesterfeuerwerk zahle nicht dazu, da es weitgehend nur an Personen uber 18 Jahre verkauft werden darf. Gegen diese Praxis hatte er auch geklagt - und verloren. Ein Urteil des Landgerichts Magde-burg vom Oktober 2010 ist nun rechtskraftig, teilte der Gerichtssprecher im September mit.
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