Der Bundesrechnungshof stellte im April 2014 fest: "Der Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Strassen einbauen." Der Bundesrechnungshof bezieht sich hierbei auf die krebserregenden teer-/ pechhaltigen Bindemittel, die fruher im Strassenbau eingesetzt wurden und mittlerweile verboten sind. Die zurzeit ubliche Praxis der Wiederverwertung als hydraulisch gebundene Tragschicht bei Strassenerneuerungen fuhre dazu, dass die "als gefahrlicher Abfall eingestuften Substanzen im Wirtschaftskreislauf erhalten bleiben". Durch diese Wiederverwertung vermehre sich die kontaminierte Menge durch Vermischung mit unbelasteten Schich- ten um uber 30 Prozent. Der Bundesrechnungshof halt es deshalb fur okologisch und wirtschaftlich sinnvoll, die krebserregenden Substanzen ruckstandsfrei zu verbrennen, also ein thermisches Verfahren zu nutzen.
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