Die wasserrechtlichen Regelungen aus der Sicht der "Rohstoffwirtschaft" darzustellen, ware ein allzu weites Feld. Rohstoffe in betriebswirtschaftlichem Sinne sind schliesslich alle Ausgangsmaterialien, die in Fertigungsprozessen in Zwischen- oder Endprodukten eingehen oder als Hilfsstoffe eingesetzt werden. Damit sind praktisch alle naturlichen Ressourcen erfasst, die insbesondere in industriellen Prozessen Verwendung finden. Aus einer solchen Weite der wirtschaftlichen Betatigung einen Blick auf die ab dem 1. Marz 2010 geltenden bundesrechtlichen Vollregelungen des Wasserrechts werfen zu wollen, wurde die Herausarbeitung der zur Zeit wichtigsten praktisch relevanten Probleme des Wasserrechts auf dem Gebiet der Rohstoffgewinnung nahezu unmoglich machen.
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