Wird ein Autofahrer geblitzt und soll gegen ihn ein Bussgeld verhangt werden, so muss der Bescheid innerhalb von drei Monaten bei ihm sein - andernfalls muss die Geldbusse nicht bezahlt werden. Vor dem Oberlandesgericht Hamm spielte sich Folgendes ab: Ein Autofahrer war mit einem Firmenwagen einer GmbH unterwegs, als er in eine Radarfalle geriet. Die Bussgeldstelle schickte einen Fragebogen andie GmbH (als Fahrzeughalter). Die Gesellschaft teilte mit, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Firmenfahrzeug handelte, das von mehreren Personen genutzt wurde. Daraufhin schaltete die Bussgeldbehorde die Kommunalverwaltung am Ort der GmbH ein, um mit Hilfe des Radarfotos im Abgleich mit Passbildern den Fahrer zu ermitteln, Ein Mitarbeiter wurde konkret verdachtigt, weil er schon mal mit dem Auto geblitzt worden war. Vier Monate nach der Tat wurde gegen ihn schliesslich ein Bussgeldbescheid erlassen.
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