Am 29. Februar 2000 ist die uberarbeitete und vom Prasidenten des Landesoberbergamts NRW am 10.Januar 2000 unterzeichnete Bergverordnung fur Steinkohlenbergwerke (BVOSt) im Verwaltungsbezirk des Landesoberbergamts in Kraft getreten. Sie ersetzt die BVOSt aus dem Jahre 1970. Eine Neubekanntmachung der Verordnung war erforderlich, weil zum einen in den vergangenen Jahren mehrere bundesrechtliche Vorschriften, die auch landesrechtliche Bestimmungen beruhren, in Kraft getreten sind, und zum anderen Regelungen der BVOSt, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, ausser Kraft gesetzt werden mussten.
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