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>Live-Ubertragung einer seltenen Operation - OLG Bamberg raumt Fortbildungsinteresse grosseren Stellenwert als Personlichkeitsrechte der Patientin ein Isabel Hase
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Live-Ubertragung einer seltenen Operation - OLG Bamberg raumt Fortbildungsinteresse grosseren Stellenwert als Personlichkeitsrechte der Patientin ein Isabel Hase
Grundsatzlich ist jeder arztliche Heileingriff als Korperverletzung zu werten, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn sie durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gedeckt ist. Voraus-setzung fur eine wirksame Einwilligung ist die ordnungsgemalsse Aufklarung des Patienten uber die Risiken des Eingriffs. Dabei muss die Aufklarung alle Umstande umfassen, die fur den Patienten medizinisch bedeutsam sind. Die Aufklarung uber eine Videoiibertra-gung des Heileingriffs ist nach Auffas-sung des OLG Bamberg kein Fall der Selbstbestimmungsaufklarung, da sie nicht die Operation als solche und die mit ihr verbundenen Risiken betrifft. Aufgrund des zwischen Arzt und Patienten bestehenden Vertrauensverhaltnis-ses konne es jedoch erforderlich sein, den Patienten uber aulsserhalb des eigentlichen Behandlungsvorgangs liegende Massnahmen, die seine Privat-oder Intimsphare betreffen, zu informieren.
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