J?rg Heberer, MünchenDie beiden Hauptprobleme bestehen aus juristischer Sicht bei den Diebstahlsf?llen in der Endoskopie darin, dass zum einen der Diebstahl unter Umst?nden nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist und zum anderen in der Nachweisführung eines Einbruchs.
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