Fur Firmenlenker sind Kosteneinsparungen ein Dauerthema. Ein lohnender Ansatzpunkt sind die Lohne und Gehalter der Belegschaft. Zwar ist an Bruttolohn und Steuerklasse von Arbeitnehmern in der Regel nicht zu rutteln. Jedoch kann eine Umwandlung von Teilen des Entgelts in steuerfreie Extras die Abgabenlast spurbar senken. Beliebt sind etwa Tankgutscheine, Beitrage zur betrieblichen Altersvorsorge oder die Ubernahme von Kinderbetreuungskosten. Hiervon profitieren auch die Mitarbeiter durch einen steigenden Nettolohn. Bei derlei Lohnoptimierungen lauern einige Steuerfallen. Eine typische Fehlerquelle besteht darin, dass Personalverantwortliche einzelne Komponenten des neuen Vergutungsmodells nicht ausreichend aufeinander abstimmen. Schnell ergeben sich kumulative Effekte, bei denen Freibetrage oder Freigrenzen nicht mehr eingehalten werden. Oder Firmen ubersehen aktuelle Rechtsentwicklungen und passen veraltete Konzepte nicht an. Wie lassen sich negative Konsequenzen aus solchen Fehlern vermeiden? Im Rahmen der sogenannten Anrufungsauskunft konnen Arbeitgeber und -nehmer beim Finanzamt kostenlos eine rechtssichere Auskunft einholen. Antragsberechtigt sind auch die steuerlichen Berater, mit denen ohnehin eine enge Abstimmung erfolgen sollte.
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