LIZENZIERUNG Viele der Funktionen auf IoT-Geraten oder Steuerungen sind lediglich von der steuernden Software und nicht von der Hardware abhangig. Damit lassen sich diese Funktionen, ahnlich wie Apps, nachtraglich freischalten und gesondert verkaufen. DIE LIZENZIERUNG von Funktionen auf IoT-Geraten und Steuerungen ist kein neuer Trend. Dass dieser Weg beliebt ist, hat mehrere Grunde: die Einsparung von Produktionskosten durch ein schlankes Produktportfolio, das Erreichen neuer Zielgruppen durch Einstiegsangebote und der Verkauf von Softwareinnovationen.
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