Das Umweltbundesamt fordert eine Anderung des Anhangs XIII der REACh-Verordnung, der die Kriterien fur die Identifizierung von PBT-/vPvB-Stoffen enthalt. Mehrere Mitgliedsstaaten der EU vertreten die Auffassung, dass die Kriterien uberholt sind. Sie entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und gefahrden den wirksamen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefahrlichen Stoffen. Zurzeit arbeitet die Europaische Kommission an einem neuen Vorschlag zur Anderung von Anhang XIII. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) befurchtet, dass dieser Prozess enden konnte, ohne die notwendigen Anderungen zur Aktualisierung des Gesetzestextes hervorzubringen [1]. Angesichts der besonderen Bedeutung des Anhangs XIII fur den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bat das Umweltbundesamt die Kommission nachdrucklich, einen Vorschlag vorzulegen, der den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand berucksichtigt.
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