Nach einer jahrzehntelangen Entwicklung ist durch die aktuell geltende Fassung der §§ 218 ff. des Strafgesetzbuches ein Rechtsrahmen geschaffen worden, der sowohl den durch die Verfassung geforderten Belangen des Lebensschutzes Rechnung trägt als auch Möglichkeiten eröffnet, in einem rechtlich gesicherten Rahmen die medizinische Unterstützung eines Schwangerschaftsabbruchs durchzuführen, ohne dass sich der behandelnde Arzt dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen muss.
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