1. Nicht nur die Grundrechte, sondern auch (weitere) Staatsfundamentalprinzipien des Grundgesetzes geraten zunehmend unter den Einfluss des Unionsrechts. Diese Entwicklung macht vor dem Demokratieprinzip nicht Halt. Die Einwirkungskraft des - sich unter anderem aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten speisenden - Unionsrechts auf die Auslegung des Grundgesetzes macht es erforderlich, die Verfassungstraditionen der EU-Staaten in den Blick zu nehmen. Am Beispiel der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden in Deutschland und der Französischen Republik nehmen Masing und Marcou in dem von ihnen herausgegebenen Werk eine solche vergleichende Betrachtung vor. Das Buch ist das Ergebnis eines intensiven Austausches zwischen deutschen und französischen Rechtswissenschaftlern.
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