Das Wirtschaftsverwaltungsrecht hat sich seit der letzten Rechtsprechungsanalyse aus dem Jahr 2010 dynamisch fortentwickelt. Triebfedern waren neben den modernen Teilgebieten des Vergabe- und des Regulierungsrechts auch die klassischen Bereiche, wie insbesondere das Beihilfe- sowie das Gaststätten- und Gewerberecht. Nachfolgend soll eine gebündelte Analyse der im Zentrum stehenden Hauptthemen erfolgen. Weder wird eine lückenlose Darstellung angestrebt, noch soll auf diffizile Detailfragen eingegangen werden. Vielmehr ist in grundlegender Perspektive der Charakter des Wirtschaftsverwaltungsrechts als multiples Referenzgebiet für unterschiedliche Entwicklungslinien im Öffentlichen Recht herauszuarbeiten. Dabei gilt es im Näheren, zwischen den Einflüssen des Verfassungsrechts (Ⅱ.1.), der Europäisierung des (Öffentlichen) Rechts (Ⅱ.2.) sowie der Eigenschaft des Wirtschaftsverwaltungsrechts als Referenzgebiet für das Allgemeine Verwaltungsrecht (Ⅱ.3.) und als intradisziplinärer Disziplin (Ⅱ.4.) zu differenzieren.
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