Wird seit einiger Zeit frohlockt, der mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eingeleitete Paradigmenwechsel sei zunehmend im Verwaltungs-alltag angekommen, so ist dies eine Feststellung, der die mit dieser Wirklichkeit konfrontierten Behörden und Verwaltungsgerichte vermutlich auch mit einem gewissen Missmut begegnen. Gleiches gilt für die Berichterstatterin Denn insbesondere im Anwendungsbereich des IFG des Bundes weist nicht nur die Zahl der Informationsanträge, sondern auch diejenige der Judikate steil nach oben.
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Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht, Ja-kob-Welder-Weg 9, 55099 Mainz;