Ab dem 14. September müssen Händler die starke Kundenauthentifizierung (SCA) für viele Online-Bezahlungen anbieten, sonst können sie ihre Zahlungen nicht mehr abwickeln. Das heißt, jede Zahlung, die als elektronischer Fernzahlungsvor-gang vom Kunden ausgelöst wird, muss künftig über zwei Faktoren aus den drei verschiedenen Bereichen Wissen, Besitz und Inhärenz authentifiziert werden (2FA). Unter Wissen fällt zum Beispiel ein Passwort, unter Besitz das Handy, unter Inhärenz biometrische Merkmale wie der Fingerabdruck. Betroffen sind fast alle Zahlungen wie die über Kreditkarte, ausgenommen ist die Lastschrift.
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