Am 16. September 2020 hat die Bundesregierung eine „Empfehlung zum infekti-onsschutzgerechten Lüften" beschlossen. An der Erarbeitung der Maßnahmenempfehlungen war auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beteiligt. Sie hat daher im September den baua: Fokus „Infektions-schutzgerechtes Lüften - Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie" veröffentlicht. Er beschreibt vertiefend die wissenschaftliche Erkenntnislage zum infektionsschutzgerechten Lüften. Zudem gibt er konkrete Handlungsempfehlungen zur Lüftung sowie eine angepasste Ausführung und Betriebsweise von raumlufttechnischen Anlagen. In der Praxis sind Lüftungskonzepte, RLT-Anlagentechnik und -Betriebsweisen sehr verschieden und richten sich an individuellen Anforderungen aus. Zwar ist eine übergreifende Konkretisierung nur eingeschränkt möglich, jedoch gibt der baua: Fokus hierzu grundsätzliche Handlungsempfehlungen. Differenzierte branchenspezifische Beschreibungen durch Unfallversicherungsträger und weitere Beteiligte können hier zusätzliche Unterstützung geben. Den baua: Fokus „Infektions-schutzgerechtes Lüften - Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie"gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter
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