Ende Januar 2019 nahmen rund 80 Mitarbeiter sächsischer Behörden an einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) teil. Dabei befassten sie sich mit dem Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und sächsischem Bauordnungsrecht. Ausgangspunkt der Veranstaltung war das von der BAuA beauftragte und veröffentlichte „Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht". Mit besonderem Fokus auf dem sächsischen Bauordnungsrecht erhielten die Teilnehmer einen einheitlichen Informationsstand zu den rechtlichen Verschränkungen beider Rechtsgebiete. Es zeigte sich, dass beide Rechtsgebiete eng zusammenwirken.
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