首页> 外文期刊>wohnrechtliche blätter: wobl >Ein Wohnungseigentümer kann vom WE-Verwalter die Legung der Vorausschau im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren auch für die Vergangenheit verlangen
【24h】

Ein Wohnungseigentümer kann vom WE-Verwalter die Legung der Vorausschau im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren auch für die Vergangenheit verlangen

机译:房主还可以要求财产管理人根据住宅法在无争议的诉讼中设定过去的观点

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

Wegen des gegenüber § 17 Abs 1 Z 2 WEG 1975 geänderten Texts des § 20 Abs 2 WEG 2002 ("in absehbarer Zeit" anstelle von "für das folgende Kalenderjahr") sowie in Abkehr von der OGH-E 5 Ob 311/99t kann ein Wohnungseigentümer den WE-Verwalter im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren dazu verhalten, dass dieser die Vorausschau auch für die Vergangenheit legt.
机译:由于§20 Abs 2 WEG 2002与§17 Abs 1 Z 2 WEG 1975(“在可预见的将来”而不是“在下一日历年”中)的更改文本,以及与OGH-E 5 Ob 311 / 99t的偏离在住宅法规定的非诉讼程序中,公寓所有者有义务阻止WE管理员对过去进行预见。

著录项

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号