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【24h】

Entzug von Licht – Unterlassungsanspruch setzt Unzumutbarkeit voraus

机译:撤光-禁令救济以不合理为前提

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摘要

Nach § 364 Abs 3 ABGB genügt eine bloß wesentliche Beeinträchtigung nicht; vielmehr muss die Beeinträchtigung "unzumutbar" sein. Wann eine Beeinträchtigung schon wesentlich, aber noch nicht unzumutbar ist, kann nicht allgemein gültig beantwortet werden. Vielmehr wird die Beurteilung von der konkreten Interessenabwägung im Einzelfall abhängen. Diese gebotene Interessenabwägung im Einzelfall hat nach einem objektiven Beurteilungsmaßstab zu erfolgen. Es kommt daher nicht auf die besondere Empfindlichkeit der konkret betroffenen Kl an. Für die Beurteilung, sind folgende Beurteilungskriterien wesentlich: Je näher die Beeinträchtigung an der Grenze der Ortsüblichkeit liegt, desto weniger wird ihre Unzumutbarkeit anzunehmen sein. Ferner wird Ausmaß und Lage der durch Lichteinfall beeinträchtigten Fläche zu berücksichtigen und zu fragen sein, welche konkrete Nutzungsmöglichkeit für den Kl eingeschränkt oder unmöglich gemacht wird.
机译:根据ABGB 364(3)节的规定,仅重大的减损是不够的;相反,减损必须是“不合理的”。当减值重大但仍不合理时,通常无法回答。相反,评估将取决于具体案例中利益的具体权衡。在个别情况下,这种要求的利益平衡必须根据客观评估标准进行。因此,这不是受特定影响的KL的特殊敏感性的问题。以下评估标准对于评估至关重要:减损越接近习惯所在地的限制,接受程度就越低。此外,必须考虑受光入射影响的区域的范围和位置,并且该类的特定用途将受到限制或无法解决。

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