Für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) waren Reisen in den Westen ab spätestens 1961 so gut wie unmöglich. Der Auslands-Urlaubsverkehr der Ostdeutschen entwickelte sich daher hauptsächlich in Richtung Tschechoslowakei (CSSR), Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Bemerkbar machte sich das im Zugangebot dorthin, das über die Jahre hinweg laufend erweitert wurde. Seit 1972 gab es einen visafreien Verkehr zwischen der DDR und der CSSR, doch waren zuvor schon schriftliche Einreisegenehmigungen relativ problemlos zu bekommen; das galt auch für die anderen erwähnten Urlaubsländer.
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