Ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 24. Mai 2012 bestätigt die Auffassung des ADFC: Ein Fahrradschloss darf nicht mit dem Testergebnis »gut« beworben werden, wenn die Stiftung Warentest nachträglich eine mindere Qualität ermittelt und ihr früheres Testergebnis zurückgezogen hat.
展开▼