Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Unternehmens, das Edelmetallreste von Zahnarztpraxen und Dentallaboren ankauft, gegen einen Bescheid der Landesda-tenschutzaufsichtsbehörde des Saarlandes. Zur Kundenakquise entnimmt das Unternehmen die Kontaktdaten der jeweiligen Inhaber aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen, wie z. B. den Gelben Seiten. Die Daten werden in einer Datenbank zu eigenen geschäftlichen Zwecken gespeichert. Anschließend erfolgt eine telefonische Ansprache der Zahnarztpraxen und Dentallabore, um zu erfahren, ob Interesse an einem Verkauf von Edelmetallen bestehe.
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