Liebe Leserinnen und Leser, Habemus App - nach zähem Ringen (und Investitionen von zig Millionen Euro) ist die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung endlich da. Wenig später die Frage: Darf ich eigentlich kontrollieren, ob meine Gäste oder Kunden die App installiert haben? Für Beschäftigte scheint es klar: Arbeitgeber dürfen, so die überwiegende Auffassung unter Arbeitsrechtlern, grundsätzlich die App-Nutzung nicht vorschreiben. Ebenfalls dürfte der Zugang zu Behörden oder Betrieben der privaten Daseinsvorsorge nicht von der App abhängig gemacht werden. Der Einkauf im Supermarkt und die Fahrt mit dem Bus dorthin bleibt also in jedem Fall ohne App möglich.
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