Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug, Dr. Rene Huber, hat seinen Tätigkeitsbericht für 2010 vorgelegt. Er ist auch für Nicht-Schweizer informativ. Huber ließ beispielsweise durch eine „spezialisierte IT-Firma" überprüfen, ob mit MS-Office-Bordmitteln oder einer ZlP-Verschlüsse-lung geschützte Dateien hinreichend sicher und damit nach Zuger Verwaltungsrecht per Mail ver- schickt werden können. Sein Ergebnis: Bei einer 128-Bit-Verschlüsselung und einem sicheren und auf einem sicheren Versandkanal zugestellten Passwort (mindestens 8 Zeichen, mindestens 1 Gross- und Kleinbuchstabe, mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, kein Wort aus irgendeiner Sprache) reicht der Schutz aus.
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