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【24h】

Örganschaft - Berücksichtigung einer Gewerbesteuerumlage - Belastungsverfahren oder Verteilungsverfahren - BFH hält den Meinungsstreit offen - Entscheidend ist das Fehlen eines zivilrechtlichen Zahlungsanspruchs

机译:Örganschaft-考虑征收贸易税-保留程序或分配程序-BFH保留争议-决定性因素是缺乏民事支付权

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摘要

Die Klägerinnen, Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH, waren ab 1993 als Organgesellschaften mit dem Beigeladenen - dieser als Organträger - im Rahmen eines gewerbesteuerrechtlichen Organschaftsverhältnisses verbunden. Ab 1995 bestand zwischen der Klägerin zu l und dem Beigeladenen ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit der Folge einer auch körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft. Der Geschäftsbetrieb der Klägerin zu 2 wurde zum 31.12.1995 auf den Beigeladenen übertragen. In ihren Bilanzen zum 31. 12. 1993 und zum 31. 12. 1994 (Klägerin zu 1) und zum 31. 12. 1993 (Klägerin zu 2) wiesen die Klägerinnen als Verbindlichkeiten gegenüber dem Beigeladenen den sie betreffenden GewSt.-Aufwand aus, obwohl beim Beigeladenen wegen entsprechender eigener Verluste in den Jahren 1993 bis 1995 keine GewSt. angefallen war. Das FA löste die gebuchten Bilanzpositionen auf, weil tatsächlich keine GewSt.-Belastung vorliege. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Klagen gegen die hiernach ergangenen KSt.-Bescheide blieben erfolglos. Der BFH hielt die Revisionen einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Er entschied nach § 126a FGO, nachdem die Beteiligten vorher davon unterrichtet und gehört worden waren. Er wies die Revisionen als unbegründet zurück.
机译:原告是GmbH的合法形式的公司,在贸易税关系的框架内,作为受控公司与添加的一方(作为母公司)联系在一起。从1995年开始,原告与被邀请方之间达成了损益转移协议(EAV),这也导致了一个公司税组。 1995年12月31日,原告2的业务移交给了受邀方。在1993年12月31日和1994年12月31日(索赔人1)和1993年12月31日(索赔人2)的资产负债表中,索赔人向当事方报告为负债,邀请他们产生影响他们的增值税费用。尽管受邀者没有因1993年至1995年的相应损失而产生应计增值税。财务顾问解散了已过帐的资产负债表项目,因为实际上没有增值税费用。与针对随后发布的公司税通知的联合决定有关的投诉均未成功。 BFH一致认为这些修订是没有根据的,因此没有必要进行口头听证。在事先通知和听取了当事方之后,他根据FGO的第126a条做出了决定。他认为修订没有根据。

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