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Zur Unzul?ssigkeit einer Klausel, die im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems den Verkauf von Kosmetika und K?rperpflegeprodukten in einem physischen Raum sowie in Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten anordnet und ein Verbot des Verkaufs dieser Produkte über das Internet enth?lt

机译:在选择性分配系统的情况下,禁止在有资格的药剂师在场的情况下在实体空间中销售化妆品和个人护理产品的条款,其中包括禁止通过互联网销售这些产品的条款

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摘要

Art 101 Abs 1 und 3 AEUV (ex Art 81 EG); Art 4 lit c der VO (EG) Nr 2790/1999 der Kom vom 22. Dezember 1999 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen: Art 101 Abs 1 AEUV (ex Art 81 EG) ist dahin auszulegen, dass im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems eine Vertragsklausel, nach der der Verkauf von Kosmetika und Körperpflegeprodukten in einem physischen Raum und in Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten erfolgen muss und die ein Verbot der Nutzung des Internets für diese Verkäufe zur Folge hat, eine bezweckte Beschränkung iS dieser Bestimmung darstellt, wenn eine individuelle und konkrete Prüfung des Inhalts und des Ziels dieser Vertragsklausel sowie des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs, in dem sie steht, ergibt, dass diese Klausel in Anbetracht der Eigenschaften der in Rede stehenden Produkte nicht objektiv gerechtfertigt ist. Art 4 lit c der VO (EG) Nr 2790/1999 der Kom vom 22. Dezember 1999 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen ist dahin auszulegen, dass die in Art 2 der VO vorgesehene Gruppenfreistellung nicht auf eine selektive Vertriebsvereinbarung anwendbar ist, die eine Klausel enthält, die de facto das Internet als Vertriebsform für die Vertragsprodukte verbietet. Dagegen kann auf eine solche Vereinbarung die Legalausnahme in Art 101 Abs 3 AEUV individuell anwendbar sein, wenn die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sind.
机译:TFEU​​第101条第1款和第3条(原第81 EC条);欧盟委员会1999年12月22日第2790/1999号条例(EC)第4条c款,关于将合同中的第81(3)条适用于纵向协议和统一惯例组:第101(1)条TFEU(原第81 EC条) )的解释是在选择性分配系统的框架内订立的一项合同条款,根据该条款,化妆品和个人护理产品的销售必须在实体房间内并在合格的药剂师在场的情况下进行,并且禁止在这些销售中使用互联网本条款含义内的预期限制是,如果对本合同条款的内容和目的以及所发现的法律和经济背景进行单独而具体的检查,则表明鉴于所讨论产品的特性,该条款没有客观理由。欧盟委员会1999年12月22日第2790/1999号法规(EC)第4条c,关于将合同第81(3)条适用于纵向协议和统一惯例组,应解释为该法规的第2条拟议的集体豁免不适用于选择性分销协议,该协议包含的条款实际上禁止互联网作为合同产品的分销形式。另一方面,如果满足本条款的要求,TFEU第101条第3款中的法律例外可以单独适用于此类协议。

著录项

  • 来源
    《Wirtschaftsrechtliche Blätter》 |2012年第1期|24-27|共4页
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  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 13:12:36

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