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【24h】

Verliert Deutschland im Fall der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte das Besteuerungsrecht?

机译:如果将资产转移到外国常设机构,德国是否会失去征税权?

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摘要

Seit dem BMF-Schreiben vom 12. 2. 1990 bestand im Bereich der Betriebsstättengewinnermittlung eine relative Ruhe. Es sind keine Fälle spektakulärer Steuerausfälle bekannt geworden. Auch wenn deshalb ein gewisser Regelungsbedarf nicht verneint werden muss, geht § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG-E über das vernünftigerweise gebotene Ziel weit hinaus und vor allem in vielfacher Hinsicht ins Leere. Selbstverständlich soll der Gesetzgeber das Recht Deutschlands sicherstellen, die hier angewachsenen stillen Reserven besteuern zu dürfen. Dies erfordert jedoch keine Besteuerung von stillen Reserven bei Überführung in eine ausländische Betriebsstätte. Eine entsprechende Regelung ist auch nicht mit Blick auf den Zusammenhang zur Verschmelzungsund Fusionsrichtlinie geboten. Die Vorstellungen des Gesetzgebers kann man in ihrem überwiegenden Umfang letztlich nur als eine Abkassiererei kennzeichnen. Sie sind bisher fehlerhaft umgesetzt und fügen dem Standort Deutschland Schaden zu.
机译:自1990年2月12日BMF来信以来,营业地点利润确定领域一直相对平静。没有惊人的税收损失的报道。因此,即使不必一定否定监管要求,EStG-E第4条第1款第3句也远远超出了合理要求的目标,最重要的是,在许多方面没有任何要求。当然,立法机关应确保德国有权对在此增加的隐性储备金征税。但是,转移到外国常设机构时,不需要对隐性储备金征税。关于与合并和合并指南的连接也不需要相应的规定。多数立法者的想法最终只能被描述为出纳员。到目前为止,它们的实施不正确,并给德国造成了损害。

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