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>Betriebsaufgabe einer Land- und Forstwirtschaft - „Flucht' eines Landwirts bedeutet keine Betriebsaufgabe - Betriebsaufgabe erfordert Veräußerung oder Überführung der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen - Formen
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Betriebsaufgabe einer Land- und Forstwirtschaft - „Flucht' eines Landwirts bedeutet keine Betriebsaufgabe - Betriebsaufgabe erfordert Veräußerung oder Überführung der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen - Formen
Die Flucht eines Landwirts unter Zurücklassung von Zetteln mit der Anweisung zur Betriebsauflösung bewirkt keine sofortige Aufgabe eines aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs. Erforderlich ist darüber hinaus die Umsetzung des Entschlusses zur Betriebsaufgabe durch Veräußerung und/oder Entnahme der wesentlichen Betriebsgrundlagen.
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