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Zur Bindungswirkung von Bilanzen: Praktische Konsequenzen aus der Rechtsprechung zur Bilanzberichtigung

机译:资产负债表的约束力:案例法对资产负债表更正的实际影响

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摘要

Nach der neuesten BFH-Rspr. zur Bilanzberichtigung ist der Stpfl. an subjektiv richtige Bilanzansätze, die bisher noch nicht richterlich entschiedene Rechtsfragen betreffen, gebunden.rnDie Steuererklärung, mit der der Stpfl. eine Vermögensaufstellung einreichen muss, ist eine Willenserklärung, die, sofern sie nicht eindeutig ist, der Auslegung bedarf. Setzt der Stpfl. im Steuerausgleichskonto nach § 60 EStDV einen vom handelsrechtlichen Jahresabschluss abweichenden Bilanzansatz an, der der Auffassung der Finanzverwaltung entspricht, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Stpfl. damit sich diesen Ansatz als richtig zu eigen macht oder lediglich dem FA eine Information gibt, damit das FA entsprechend seiner Auffassung veranlagen kann. Die Steuererklärung ist im Zweifel so auszulegen, dass der Stpfl. sich nicht seiner Rechte begeben will, die er aus später ergehender Rspr. hat, solange die Veranlagung gem. § 164 AO offen ist. Um Risiken zu vermeiden, sollte der Stpfl. angesichts der neuen Rspr. zur Bilanzberichtigung seinen Willen in der Erklärung hinreichend deutlich machen.rnFür den Stpfl. öffnet sich ein Gestaltungsspielraum, soweit er aus mehreren rechtlich vertretbar zulässigen Bilanzansätzen den für sich günstigsten wählt.rnÜbernimmt die Finanzverwaltung diesen Ansatz in der Veranlagung, ist sie daran gebunden. Eine ungünstige Rspr. wirkt nicht zulasten des Stpfl. zurück. Ein Zinsrisiko besteht insoweit nicht, da die Finanzverwaltung ihre abweichende Auffassung bereits in der erstmaligen Veranlagung dokumentieren muss. Eine Änderung/Beanstandung durch die Betriebsprüfung ist insoweit ausgeschlossen. Die Finanzverwaltung ist auf der Basis der neuen Rspr. verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit von Bilanzansätzen bereits in der Veranlagung zu prüfen. Das ist unter dem Aspekt der Beschleunigung des Steuerverfahrens zu begrüßen, dürfte aber die Finanzverwaltung in weiten Bereichen vor Probleme stellen.rnDas BMF-Schreiben zur Rückstellung zur Altersteilzeit vom 28. 3. 2007 ist in erheblichen Teilen ohne Rechtsgrundlage. Die günstige BFH-Rspr. kann nur dann nicht auf offene Fälle übertragen werden, wenn der Stpfl. ausnahmsweise in Handelsund Steuerbilanz den Ansatz des BMF gewählt hat. Hat der Stpfl. nach IDW-Grundsätzen bilanziert und das FA diesen Ansatz in der Veranlagung übernommen, so ist dieser zugunsten des Stpfl. bindend. In allen anderen Fällen kann die BFH-Rspr. zu Altersteilzeit ohne Beschränkung auch rückwirkend angewendet werden. Der BFH wird Gelegenheit haben seine Rspr. zur Bindung von Bilanzansätzen im Rahmen der Prozesse zur Altersteilzeitrückstellung zu präzisieren, die wegen der NichtUmsetzung des BFH-Urteils durch die Finanzverwaltung leider unumgänglich sind.
机译:根据最新的BFH-Rspr。 Stpfl。遵循不涉及司法问题的正确资产负债表方法。提交资产声明是意图声明,如果不清楚,则需要解释。如果在根据第60 EStDV条规定的税收均等账户中,资产负债表方法与商法年度账目有所出入,这与财务管理的观点相对应,应通过解释是否确定税收来确定。因此,此方法是正确的或仅提供FA信息,以便FA可以根据其意见进行投资。如有疑问,应以以下方式解释纳税申报表:只要评估会,他就不会放弃他后来提出的权利。 §164 AO已打开。为避免风险,Stpfl。鉴于新的Rspr。对资产负债表进行更正,请在声明中充分说明他的意愿。只要他从几种可合法证明的允许资产负债表方法中选择最有利的方法,这便为操作开辟了空间,如果税务机关在评估中采用此方法,则受其约束。不良的Rspr。不会影响背部。在这种程度上没有利率风险,因为税务机关必须在首次评估中记录其不同观点。在这方面,不包括税务审计的变更/投诉。税务机关有义务根据新的Rspr来检查评估中已经存在的资产负债表方法的合法性。从加快税收程序的角度来看,这是值得欢迎的,但它在许多领域给税务机关带来了麻烦。rnBMF关于2007年3月28日起部分退休的规定的信在很大程度上没有法律依据。便宜的BFH-Rspr。只能转移到未结案件。在贸易和税收资产负债表中特别选择了BMF方法。做stpf。根据IDW原则进行会计处理,FA在评估中采用了这种方法,这有利于Stffl。捆绑。在所有其他情况下,BFH-Rspr。也可以无限制地追溯使用部分退休。 BFH将有机会阐明其在部分退休准备金流程中对资产负债表方法的约束力的准则,不幸的是,由于财务管理部门未能执行BFH判决,这是不可避免的。

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