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Betriebsübergang: Offene Fragen zur Informationspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB

机译:业务转让:有关根据BGB 613a(5)节提供信息的义务的未解决问题

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摘要

Die mit Inkrafttreten des § 613a Abs. 5 BGB im Schrifttum geäußerten Befürchtungen hatten durchaus ihre Berechtigung. Das BAG hat es sich im Urteil vom 14. 12. 2006 sehr einfach gemacht, indem es die Unterrichtung an der mangelhaften Beschreibung der Haftungsfolgen scheitern ließ. Die Verwirkung des Widerspruchsrechts scheint das BAG nur in Extremfällen in Erwägung ziehen zu wollen. Umso mehr hätte sich eine Stellungnahme zur Diskussion über weitere Korrekturkriterien angeboten. Über die übrigen offenen Fragen wird spätestens dann zu entscheiden sein, wenn die Beschreibung der Haftungsfolgen zum „Standard" geworden ist.
机译:在德国《民法》第613a(5)条生效后,文献中表达的恐惧无疑是合理的。在2006年12月14日的判决中,由于对责任后果的描述不清,BAG使其很容易无法提供信息。 BAG似乎只想考虑在极端情况下放弃异议权。对有关进一步校正标准的讨论发表评论会更合适。剩下的悬而未决的问题将最迟在责任后果的描述成为“标准”时决定。

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