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【24h】

Entlastung der Personenunternehmen durch Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns

机译:通过青睐未提取的利润来减轻合伙关系

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摘要

Die maximale Grenzsteuerbelastung des Gewinns eines Personenunternehmens liegt bei 47,48%. Wenn das Unternehmen von der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns im größtmöglichen Umfang nach Steuern Gebrauch macht, steigt die Belastung einschließlich Nachversteuerung nur unwesentlich auf 48%. Dem Unternehmen stehen aber 11,28% des Gewinns im Thesaurierungsjahr zusätzlich für Investitionen zur Verfügung, da die Steuerbelastung für den Thesaurierungszeitraum lediglich 36,20% beträgt. Dafür lohnt es sich, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die § 34a EStG-E bietet. Die Vorschrift ist wesentlich praktikabler geworden, als man im Vorfeld des Gestzgebungsverfahrens befürchten musste. Die verbliebenen Anwendungsprobleme sind weithin technischer Art und sollten sich im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens oder im Verwaltungsweg beheben lassen. Natürlich sind weitere materielle Verbesserungen wünschenswert, z. B. die Versteuerung der nicht abzugsfähigen GewSt. mit dem Sondertarif für den nicht entnommenen Gewinn statt mit dem progressiven Tarif des § 32a EStG. Aber auch in seiner jetzigen Form trägt § 34a EStG-E zur Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften bei.
机译:合伙企业利润的最高边际税率为47.48%。如果公司在税后最大程度地利用了未提取利润,那么包括后续征税在内的负担只会微不足道地增加到48%。但是,由于再投资期间的税负仅为36.20%,因此公司在再投资年度中的额外利润可用于投资。值得利用第34a条EStG-E提供的可能性。该法规已经变得比在立法过程中所担心的更加实用。其余的应用程序问题主要是技术性的,应在立法过程的进一步过程中或在管理过程中解决。当然,需要进一步的材料改进,例如B.对非提取性利润以特殊税率征税不可抵扣增值税,而不是对EStG§32a征收累进税率。但是,以目前的形式,EStG-E第34a条也有助于合伙企业与公司之间负担的中立。

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