Durch das SEStEG (BGB1. I 2006 S. 2782) wurde die Haftungsregelung für Fälle einer unzutreffenden Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos neu gefasst (§ 27 Abs. 5 KStG). Diese Regelung ersetzt den bisherigen § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG, wonach eine von der KapGes. bescheinigte Verwendung des steuerlichen Einlagekontos stets Bindungswirkung entfaltete.rnDie Neuregelung unterscheidet nunmehr danach, ob der Betrag der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos zu hoch oder zu niedrig bescheinigt wurde. Die Steuerbescheinigung entfaltet hinsichtlich der Einlagekontoverwendung nur noch dann Bindungswirkung, wenn der bescheinigte Betrag zu niedrig ist (§ 27 Abs. 5 Satz 1 KStG).
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