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Körperschaftsteuer

机译:公司税

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摘要

Eine Gewinnausschüttung kann nur insoweit „für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr" i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG 1999 erfolgen, als sich aus dem jahresabschluss für das betreffende Wirtschaftsjahr ein verteilungsfähiger Gewinn ergibt. Daran fehlt es, soweit in dem Jahresabschluss eine Rücklage für eigene Anteile gebildet worden ist, die nach den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften in jenem Wirtschaftsjahr nicht aufgelöst werden durfte.rnDie Beteiligten streiten darüber, ob eine Gewinnausschüttung durch die Klägerin zu einer Minderung der KSt 2000 geführt hat. Die Klägerin ist eine GmbH, an der bis 2001 zwei Gesellschafter zu jeweils 25% beteiligt waren. Ferner hielt die Klägerin selbst eigene Anteile i. H. von 50% ihres Stammkapitals. Mit Vertrag vom 28. 12. 2001 hat die Klägerin diese eigenen Anteile an die V-GmbH abgetreten, die zuvor schon die Anteile der übrigen Gesellschafter erworben hatte und nunmehr alleinige Gesellschafterin der Klägerin war.
机译:如果年度财务报表产生了有关财政年度的可分配利润,则只能按照第27条第(3)款第1 KStG 1999的含义分配利润。已形成库存股储备,根据公司法律规定,该储备库不允许在该财政年度内释放该储备金两名股东各自在2001年持有25%的股份。原告还持有其本身股本的50%的库存股份,根据2001年12月28日的合同,原告将这些库存股份转让给了V-GmbH,前者已经收购了其他股东的股份,现在是申请人的唯一合伙人。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2009年第36期|1909-1911|共3页
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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:51:40

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