Verfallsregelung für über gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaub - Soweit einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Urlaubsfristenregelung, keine Anhaltspunkte für Differenzierung hinsichtlich Mehrurlaub erforderlich -Entgegen BAG - Mehrurlaub verfällt wie bisher -Gilt auch für Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Menschen.
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