Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulagen - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers bei zeitlich gestaffelter Erhöhung- Einheitliche Gesamtkonzeption oder voneinander unabhängige Entscheidungen des Arbeitgebers.rn1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hängt bei der Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulagen davon ab, ob bei der Entscheidung des Arbeitgebers über die Anrechnung ein Gestaltungsspielraum verbleibt. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber eine Tarifgehaltserhöhung nur teilweise auf die übertariflichen Zulagen anrechnet.
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