Leistung aufgrund betrieblicher Übung - Dreimalige widerspruchslose Entgegennahme nach Erklärung über nunmehrigen Ausschluss des Rechtsanspruchs führt nicht zur gegenläufigen betrieblichen Übung - Verstoß gegen Klauselverbot für fingierte Erklärungen gem. § 308 Nr. 5 BGB - Änderung der RechtsprechungrnBGB § 108 Abs. 2 Satz 2, §§ 133, 145, 157, § 177 Abs. 2 Satz 2, § 305 Abs. 1, § 308 Nr. 5, § 415 Abs. 2 Satz 2, § 416 Abs. 1 Satz 2, § 455 Satz 2rn1. Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeberrnspäter bei der Leistung des Weihnachtsgelds erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgelds sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.rn2. Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. 1. 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung).
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