1. Die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung wird auch dann gem. § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem Gesellschafter eine Steuerbescheinigung erteilt wurde.rn2. Unter Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens oblag es allein dem Mitgliedstaat des Dividendenempfängers, eine steuerliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns einer KapGes. zu beseitigen (Anschluss an EuGH-Urteil vom 26. 6. 2008 - Rs. C-284/06, Burda, IStR 2008 S. 515 = DB 2008 S. 1468 [Ls.]).
展开▼