Der vom IASB überarbeitete Standard zur Darstellung des Abschlusses - IAS 1 (rev. 2007) - wurde im Dezember 2008 von der EU-Kommission durch eine Verordnung in geltendes Recht transformiert. Die neuen IFRS-Rechnungslegungsvor-schriften sind damit ab 2009 verbindlich anzuwenden.
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